Treppenbau


Wir fertigen für Sie Treppen aus Edelstahl, Stahl verzinkt oder pulverbeschichtet.
Auf Wunsch übernehmen wir natürlich auch die Montage vor Ort.




Handwerker - Rechnung von der Steuer absetzen !

Steuerzahler können bei der Lohn- und Einkommensteuer manche Handwerkerkosten absetzen. §35a des Einkommensteuergesetzes gestattet es, die Kosten für sogenannte “hauhaltsnahe Dienstleistungen” steuermildernd geltend zu machen. Diese Steuerersparnis gilt für alle Privatpersonen, die in ihrem Haushalt einen Unternehmer eine hauhaltsnahe Dienstleistung ausführen lassen. Steuerzahler dürfen so 20 % ihrer Aufwendung von ihrer Steuerschuld abziehen, maximal gibt es 600 € im Jahr zurück. Begünstigt sind also Rechnungen bis insgesamt 3000 €. Diese Streuerstattung wird aber nur auf die Arbeitsleistung des Handwerkers gewährt, nicht auf die Materialkosten. Sie bekommen deshalb von uns eine nach Zeit- und Materialaufwand getrennt aufgeführte Rechnung.
Die Ausgaben werden nur anerkannt, wenn sie belegt werden durch die beigefügte Rechnung und durch den Nachweis der Zahlung durch ein Kreditinstitut (Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg).


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